Frage: Wir sind ein kleiner Theaterbetrieb und erhalten über die Theaterbetriebszulage zusätzliche Urlaubstage. Könnte unser Dienstherr über diese Urlaubstage im Rahmen von Betriebsurlaub verfügen?
Auf die Klarheit kommt es an
Maria Markatou: Es ist so, dass der Dienstherr Betriebsurlaub anordnen darf.
Der Betriebsurlaub darf nicht den gesamten Urlaub umfassen, mindestens 2 Wochen müssen für die eigene Planung verbleiben. Es könnten hier auch die Zusatztage der Theaterbetriebszulage in den Betriebsurlaub aufgenommen werden – solange die Mitarbeiter ihren Gesamturlaubsanspruch bekommen. Dennoch würde ich hier die Zusatztage ausnehmen. Denn dieser Zusatzurlaub von 4 Tagen ist an die Zahlung der Theaterbetriebszulage gekoppelt. Wer diese nicht bekommt, erhält keine Zusatztage. Wer die Zulage nicht das ganze Jahr bekommt, erhält nicht die vollen 4 Tage.
Da steckt also ohnehin schon Rechenarbeit drin. Wenn jetzt noch der Betriebsurlaub dazukommt, besteht die Gefahr, dass am Ende keiner mehr durchblickt. Das geht dann in der Praxis meist zulasten der Beschäftigten. Diesen Ärger kann man sich wirklich sparen! Es geht um die Klarheit für die Beschäftigten.