AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Betriebsübergang beim Entleiher: Das gilt für die Höchstdauer

Wird ein Leiharbeitnehmer einem Betrieb überlassen und wird dieses Unternehmen während der stattfindenden Überlassung Gegenstand eines Betriebsübergangs, so werden für die Berechnung der Höchstdauer der Überlassung die Zeiten beim ursprünglichen Entleiher und beim Betriebsübernehmer zusammengerechnet. Dafür hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs kürzlich plädiert (EuGH, 11.6.2026, Rs. C 136/25).

Friederike Becker-Lerchner

03.07.2026 · 2 Min Lesezeit

BAG: Wie wird die Überlassungsdauer berechnet?

Der Fall: Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) darf ein Leiharbeitsunternehmen denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 Monate in Folge demselben entleihenden Unternehmen überlassen (§ 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG). So wird das in der Leiharbeits-Richtlinie 2008/104/EG vorgesehene Merkmal konkretisiert.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!