Betriebsratsvorsitzender: sexueller Belästigung

Betriebsratsvorsitzender verliert Job wegen sexueller Belästigung

Es ist nachvollziehbar und pikant zugleich: Einem Betriebsratsvorsitzenden wird wegen einer sexuellen Belästigung fristlos gekündigt. Der folgende Fall des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern führt Ihnen vor Augen: Sonderkündigungsschutz-Privilegien greifen in solchen Fällen nicht (5.3.2020, Az. 5 TaBV 9/39).

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Betriebsrat belästigt Kollegin

Der Betriebsratsvorsitzende teilte sich mit einer Kollegin, die als Schriftführerin im Gremium tätig war, das Büro. Ab Oktober 2016 schickte der Betriebsratsvorsitzende WhatsApp-Nachrichten direkt an die Kollegin, zunächst mit lustigen Clips und Bildern. Ab November 2016 sandte er ihr dann allerdings verschiedene Nachrichten mit eindeutig sexuellem Inhalt. Die Kollegin forderte den Betriebsrat daraufhin auf, dies zu unterlassen. Parallel dazu informierte sie eine Hotline für Mitarbeiter sowie die Personalabteilung über diese Vorfälle.

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