Betriebsrat belästigt Kollegin
Der Betriebsratsvorsitzende teilte sich mit einer Kollegin, die als Schriftführerin im Gremium tätig war, das Büro. Ab Oktober 2016 schickte der Betriebsratsvorsitzende WhatsApp-Nachrichten direkt an die Kollegin, zunächst mit lustigen Clips und Bildern. Ab November 2016 sandte er ihr dann allerdings verschiedene Nachrichten mit eindeutig sexuellem Inhalt. Die Kollegin forderte den Betriebsrat daraufhin auf, dies zu unterlassen. Parallel dazu informierte sie eine Hotline für Mitarbeiter sowie die Personalabteilung über diese Vorfälle.
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