Betriebsrat und betrieblicher Umweltschutz

Betriebsrat und betrieblicher Umweltschutz: So nutzen Sie Ihre Rechte

Als Betriebsrat sind Sie in erster Linie den kollektiven Arbeitnehmerinteressen Ihrer Kolleginnen und Kollegen verpflichtet. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt Ihnen daneben aber Aufgaben, die sich zumindest nicht auf den ersten Blick den speziellen Arbeitnehmerinteressen zuordnen lassen. Ein Beispiel dafür ist der betriebliche Umweltschutz. Nach § 89 Abs. 1 BetrVG hat sich der Betriebsrat dafür einzusetzen, dass u. a. die Vorschriften über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Aber was heißt betrieblicher Umweltschutz und welche Rechte haben Sie als Betriebsrat konkret?

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 4 Min Lesezeit

Was bedeutet „betrieblicher Umweltschutz“?

Es gibt kein spezielles Umweltschutzgesetzbuch für Unternehmen. Umweltschutzfragen sind vielmehr in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt. Was alles zum betrieblichen Umweltschutz gehört, ist in § 89 Abs. 3 BetrVG definiert. Entscheidend ist die Zielrichtung von Prozessen und Einrichtungen Ihres Betriebs. Wenn diese dem Umweltschutz dienen, gehören sie zum betrieblichen Umweltschutz. Das betrifft insbesondere

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