RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Betriebsrat kann unwirksamen Beschluss nachträglich heilen

Für die Betriebsratsarbeit fallen Kosten an. Diese trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Deshalb ist er verpflichtet, die erforderlichen Anwaltskosten des Betriebsrats zu übernehmen, wenn ein wirksamer Beschluss des Gremiums vorliegt. Allerdings können bereits kleinste Fehler einen Betriebsratsbeschluss unwirksam machen. Solche Fehler lassen sich heilen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zumindest für einen Formfehler in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (25.9.2024, Az. 7 ABR 37/23).

Friederike Becker-Lerchner

01.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Der Arbeitgeber, ein Spielzeug-Hersteller, und der Betriebsrat stritten um Rechtsanwaltskosten. Dieser Auseinandersetzung vorgeschaltet war, dass der Arbeitgeber zum 1.10.2020 eine neue Mitarbeiterin als Personalchefin eingestellt hatte. Und zwar ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Zwar hatte der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung Mitte Oktober 2020 schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. Etwaige Nachfragen, die der Betriebsrat dem Arbeitgeber daraufhin schriftlich gestellt hatte, beantwortete er jedoch nicht. Das nahm der Betriebsrat zum Anlass, vom Arbeitgeber die Aufhebung der personellen Maßnahme zu verlangen.

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