Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Der Fall: Der Arbeitgeber, ein Spielzeug-Hersteller, und der Betriebsrat stritten um Rechtsanwaltskosten. Dieser Auseinandersetzung vorgeschaltet war, dass der Arbeitgeber zum 1.10.2020 eine neue Mitarbeiterin als Personalchefin eingestellt hatte. Und zwar ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Zwar hatte der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung Mitte Oktober 2020 schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. Etwaige Nachfragen, die der Betriebsrat dem Arbeitgeber daraufhin schriftlich gestellt hatte, beantwortete er jedoch nicht. Das nahm der Betriebsrat zum Anlass, vom Arbeitgeber die Aufhebung der personellen Maßnahme zu verlangen. Der Betriebsrat beauftragte zudem einen Rechtsanwalt, der ihn bei der Durchsetzung unterstützten sollte. Die Anwaltskosten in Höhe von etwas mehr als 1.000 € verlangte er von seinem Arbeitgeber erstattet. Der stellte jedoch die Wirksamkeit der Beschlüsse infrage und verweigerte die Übernahme der Anwaltskosten mit der Begründung, dass der Auftrag auf einem unwirksamen Beschluss beruhe. Als Konsequenz entschied der Betriebsrat, die Kostenübernahme durch die Arbeitgeberin vor Gericht einzuklagen.