Praxiswissen

Betriebsrat hat Anspruch auf höhere Vergütung

Fordert der Arbeitgeber die Vergütung eines Arbeitnehmers zu Unrecht zurück und geht dieser dagegen vor, hat der Beschäftigte Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Vergütungsdifferenz. Das gilt auch für Betriebsräte, wie sich einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen entnehmen lässt (8.2.2024, Az. 6 Sa 559/23).

Friederike Becker-Lerchner

08.10.2024 · 3 Min Lesezeit

Arbeitgeber kürzt das Gehalt eines Betriebsrats

Der Fall: Der Arbeitgeber, die Volkswagen AG, hatte die Vergütung des Arbeitnehmers, der als freigestelltes Betriebsratsmitglied tätig war, reduziert, nachdem der Bundesgerichtshof in einem strafrechtlichen Untreue-Verfahren ranghoher Führungskräfte des Unternehmens eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte (BGH, 10.1.2023, Az. 6 StR 133/22). Für die Monate Oktober 2022 bis Januar 2023 sollte der Betriebsrat jeweils gut 500 € weniger im Monat erhalten. Der Arbeitgeber forderte die entsprechende Differenz von ihm zurück. Der Arbeitnehmer zahlte den entsprechenden Betrag daraufhin unter Vorbehalt zurück. Darüber hinaus bezahlte der Arbeitgeber den Betriebsrat seitdem nach der niedrigeren Eingruppierung.

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