AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Betriebsrat hat Anspruch auf höhere Vergütung

Fordert der Arbeitgeber die Vergütung eines Arbeitnehmers zu Unrecht zurück und geht dieser dagegen vor, hat der Beschäftigte Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Vergütungsdifferenz. Das gilt auch für Betriebsräte, wie sich einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen entnehmen lässt (8.2.2024, Az. 6 Sa 559/23).

Friederike Becker-Lerchner

07.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeber kürzt das Gehalt des Betriebsrats

Der Fall: Der Arbeitgeber, die Volkswagen AG, hatte die Vergütung des Arbeitnehmers, der als freigestelltes Betriebsratsmitglied tätig war, reduziert, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem strafrechtlichen Untreue-Verfahren gegen ranghohe Führungskräfte des Unternehmens eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte (BGH, 10.1.2023, Az. 6 StR 133/22).

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