SCHWERPUNKTTHEMA

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Chance für Kolleg*innen und Dienstgebende

Wer krank ist, möchte meistens so schnell wie möglich wieder gesund werden. Und die Dienststelle möchte meistens die schnelle Rückkehr ihrer Mitarbeitenden an den Arbeitsplatz. Mitarbeitende müssen zudem finanzielle Einbußen befürchten – beim Bezug von Krankengeld und erst recht danach. Das scheint doch Grund genug zu sein, koordiniert und planvoll vorzugehen, um Krankheit zu überwinden. Oder zumindest die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Denn Krankheit und AU sind ja wie gezeigt nicht dasselbe. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist explizit dazu da, bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und/oder künftiger AU vorzubeugen.

Michael Tillmann

14.04.2025 · 5 Min Lesezeit

Als der Gesetzgeber vor vielen Jahren das BEM eingeführt hat, wurde es von den Arbeitgebenden zunächst mit viel Skepsis betrachtet. Man fürchtete, vom Gesetzgeber noch mehr Bürokratie „aufs Auge gedrückt“ zu bekommen, ohne dafür einen unternehmerischen Gegenwert zu erhalten. Immer mehr Arbeitgebende sehen aber inzwischen, dass es durchaus auch aus ihrer Sicht „Gewinn“ bringen kann, wenn sie gemeinsam mit dem*der Mitarbeiter*in Wege aus der Arbeitsunfähigkeit suchen.

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