RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Betriebliche Suchtprävention: die Pflichten Ihres Arbeitgebers und Ihre Mitbestimmungsrechte

Die Pflichten Ihres Arbeitgebers bei Sucht am Arbeitsplatz sind gesetzlich geregelt, und das ist gut so! Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit und die Sicherheit der Kollegen am Arbeitsplatz zu schützen und mögliche Gefahren zu erkennen und zu reduzieren. Sucht kann eine solche Gefahr darstellen. Damit nun Ihr Arbeitgeber nicht beliebig einen Drogentest anordnen kann, braucht es Sie als Betriebsrat. Sie überwachen, ob sich Ihr Arbeitgeber an seine Pflichten hält, und bestimmen bei der Einführung und Ausgestaltung von Maßnahmen der betrieblichen Suchtprävention mit.

Brigitte Ganzmann

18.08.2025 · 3 Min Lesezeit

In vielen Betrieben weiß man um den ein oder anderen Kollegen, der ein Drogenproblem hat. Ein typisches Beispiel ist der eine Kollege, bei dem jedem klar ist, dass er ein Alkoholproblem hat, wobei aber niemand so richtig „ran“ will.

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