Arbeitssicherheit

Bestimmen Sie im Katastrophenfall als Betriebsrat mit und klären Sie jetzt Ihre Abstimmungswege

In diesem Jahr hat es in manchen Regionen Deutschlands so viel geregnet, dass der Katastrophenfall ausgerufen wurde. Die Länder haben dann das Heft in der Hand. Ist der Schutz der Bevölkerung relevant, übernimmt der Bund das Sagen. Da ist es nicht einfach als Betriebsrat, den Überblick zu behalten und zudem zu wissen, wann Ihre Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz noch greifen. Bereiten Sie sich auf einen Fall vor, der hoffentlich nicht eintritt!

Brigitte Ganzmann

01.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Niemand kann in die Zukunft schauen und sagen, wie sich das Wetter, die politische Lage oder Krankheitserreger verhalten werden. Klar ist jedoch, dass es besser ist, sich auf den Ernstfall vorzubereiten. Dies gilt für Sie in Ihrer Rolle als Betriebsrat insofern, als Sie mit Ihrem Arbeitgeber Absprachen treffen, wie die Zusammenarbeit und die Informationen im Katastrophenfall ablaufen sollen.

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