Als Betriebsrat sollten Sie Ihren Einfluss auf die Kommunikation nicht unterschätzen. Sie können durch Ihre Impulse wichtige Veränderungen in Ihrer Amtszeit bewirken. Gerade bei Gesundheits- und Sicherheitsthemen greift § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, der Ihnen ein Mitbestimmungsrecht einräumt. So können Sie sich dafür starkmachen, dass Unterweisungen praxisnah und verständlich sind oder neue innovative Kommunikationswege eingeführt werden.
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