Auch der Betriebsrat und Sie als Schwerbehindertenvertretung sind bei der Kündigung von schwerbehinderten Kollegen in verschiedener Hinsicht gefragt. Sie sollten deshalb genau wissen, welche Rechte Sie haben und welche Pflichten Ihrem Arbeitgeber obliegen.
Wann sich Schwerbehinderte auf den Sonderkündigungsschutz berufen können
Auf den besonderen Kündigungsschutz können sich Ihre schwerbehinderten Kollegen nicht immer berufen. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie davon profitieren. So muss Ihrem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bekannt gewesen sein oder sie muss offenkundig gewesen sein (Beispiel: Rollstuhlfahrer).
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