AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Papier-Gehaltsabrechnung

Arbeitgeber haben ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) bei der Zahlung des Entgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Aber hat Ihr Arbeitgeber die Pflicht, die Gehaltsabrechnungen per Post nach Hause zu schicken? Nein. Er kann seine Verpflichtung grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt (Bundesarbeitsgericht (BAG), 28.1.2025, Az. 9 AZR 48/24).

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmerin verlangt Zusendung per Post

Der Fall: Der Arbeitgeber, ein Einzelhandelsunternehmen, war dazu übergegangen, seinen Beschäftigten wichtige Dokumente, wie die Gehaltsabrechnung, elektronisch in einem passwortgeschützten Mitarbeiterportal zur Verfügung zu stellen. Die Einführung des digitalen Mitarbeiterportals war 2021 per Konzernbetriebsvereinbarung geregelt worden. Eine Arbeitnehmerin, die als Verkäuferin tätig war, wollte das nicht hinnehmen. Sie verlangte von ihrem Arbeitgeber, dass er ihr die Abrechnung weiterhin in der Papierform aushändige. Ihr Begehren begründete sie u. a. damit, dass sie ihm keine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung erteilt habe.

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