Arbeitnehmerin verlangt Zusendung per Post
Der Fall: Der Arbeitgeber, ein Einzelhandelsunternehmen, war dazu übergegangen, seinen Beschäftigten wichtige Dokumente, wie die Gehaltsabrechnung, elektronisch in einem passwortgeschützten Mitarbeiterportal zur Verfügung zu stellen. Die Einführung des digitalen Mitarbeiterportals war 2021 per Konzernbetriebsvereinbarung geregelt worden. Eine Arbeitnehmerin, die als Verkäuferin tätig war, wollte das nicht hinnehmen. Sie verlangte von ihrem Arbeitgeber, dass er ihr die Abrechnung weiterhin in der Papierform aushändige. Ihr Begehren begründete sie u. a. damit, dass sie ihm keine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung erteilt habe.
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