Wissenswert

Berichtigung von Zeugnissen: Auf diese Fehler sollten Sie besonders achten

Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses kostet Arbeitgeber Zeit und Nerven. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist es daher wichtig zu wissen, in welchen Fällen die Wünsche schwerbehinderter Beschäftigter nach Zeugniserteilung oder -berichtigung rechtlich zurückgewiesen werden können und wann Sie den Mitarbeitenden unterstützen sollten.

Arno Schrader

21.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Wer zu spät kommt, verliert den Anspruch

Fordert ein schwerbehinderter Mitarbeiter sein Zeugnis erst sehr spät ein, kann der Anspruch nach der Rechtsprechung bereits verwirkt sein. Von einer Verwirkung ist in der Regel auszugehen, wenn das erste Gesuch um die Ausstellung eines Zeugnisses mehr als ein Jahr nach dem Ausscheiden gestellt wird. In solchen Fällen darf der Arbeitgeber die Erteilung des Zeugnisses ablehnen.

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