Das BEM hat viele Facetten. Die Rechtsprechung hat es vor allem auch mit der krankheitsbedingten Kündigung in Verbindung gebracht. Das mag ein Grund dafür sein, dass Arbeitgebende es eher negativ gesehen haben. Aber auch im laufenden Arbeitsverhältnis kann es bei der Frage der AU und der leidensgerechten Beschäftigung eine Rolle spielen.
AUFBAUWISSEN
BEM: Leidensgerechte Beschäftigung steht im Mittelpunkt
Als der Gesetzgeber vor einigen Jahren das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt hat, wurde es von den Arbeitgebenden zunächst mit viel Skepsis betrachtet. Man fürchtete, vom Gesetzgeber noch mehr Bürokratie „aufs Auge gedrückt“ zu bekommen, ohne dafür einen unternehmerischen Gegenwert zu erhalten. Immer mehr Arbeitgebende sehen aber inzwischen, dass es ihnen auch einen „Gewinn“ bringen kann, wenn sie gemeinsam mit den Mitarbeitenden Wege aus der Arbeitsunfähigkeit (AU) und insbesondere nach einer leidensgerechten Tätigkeit suchen.