Ziele eines BEM
Ziel eines BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten eines Betriebs möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.
Unterstützungsmöglichkeiten sollen geklärt werden
Das System ist eingerichtet worden, damit Ihr Arbeitgeber umgehend klärt, wie sich eine Arbeitsunfähigkeit überwinden lässt und wie Fehlzeiten verringert werden können. Zudem soll dadurch geklärt werden, mit welchen Hilfen und Leistungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und wie die Fähigkeiten des Arbeitnehmers genutzt werden können.
Werden Sie als Betriebsrat aktiv
Als Betriebsrat können Sie die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangen (§ 167 SGB IX). Sie haben ein Initiativrecht. Denn es ist Ihre Aufgabe, darüber zu wachen, dass Ihr Arbeitgeber seine Verpflichtungen erfüllt.
Das heißt: Kommt Ihr Arbeitgeber Ihren Forderungen nicht nach, können Sie dies über das Arbeitsgericht erzwingen. Das sollten Sie gerade auch im Hinblick auf psychische Erkrankungen immer tun. Schließlich ist Ihr Arbeitgeber gerade auch bei psychischen Erkrankungen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine erneute Arbeitsunfähigkeit vermieden wird. Das ist bei psychischen Erkrankungen in der Praxis schwieriger als bei physischen.
Denken Sie auch an Ihre anderen Mitbestimmungsrechte
Außerdem können Sie bei Ihren Verhandlungen auf die Tatbestände des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zurückgreifen, wenn diese passen; z. B. wenn es um die betriebliche Ordnung geht. Auch das Mitbestimmungsrecht beim Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr.7 BetrVG) kommt häufig zum Tragen.
Berücksichtigen Sie diese Regelungspunkte
Regeln Sie darin z. B. auch Maßnahmen, die die Wiedereingliederung eines Kollegen unterstützen. In Betracht kommen medizinische Leistungen wie
- Rehabilitationsmaßnahmen,
- die Anwendung einer anderen Heilbehandlung,
- psychotherapeutische Behandlungen.
Denken Sie insoweit außerdem an Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsplatzes: Einrichtung des Büros mit ergonomischen Möbeln und die Veränderung der Arbeitsweise, z. B. mit dem Ziel, etwaige Bewegungsabläufe zu erleichtern.
Gibt es sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation?
Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation sollten bedacht werden: Verringerung der Arbeitszeit, Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringen Anforderungen, Umsetzung auf einen Arbeitsplatz ohne Schicht- und Nachtdienst sowie Qualifizierung für einen anderen Arbeitsplatz.