RECHT & URTEILE

BEM: Ihr Arbeitgeber muss den Betriebsarzt nicht nur erwähnen, sondern verständlich einbeziehen

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann bei häufigen Erkrankungen ein wichtiger Baustein sein, um eine Kündigung zu vermeiden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat jetzt deutlich gemacht, dass es nicht genügt, die mögliche Beteiligung des Betriebsarztes irgendwo anzudeuten. Beschäftigte müssen rechtzeitig und verständlich darüber informiert werden, dass der Betriebsarzt hinzugezogen werden kann und der Schweigepflicht unterliegt (LAG Baden-Württemberg, 14.1.2026, Az. 4 Sa 39/25). Für Sie als Betriebsrat zeigt die Entscheidung, worauf bei BEM-Einladungen und im ersten BEM-Gespräch geachtet werden sollte.

Brigitte Ganzmann

04.09.2026 · 3 Min Lesezeit

Kündigung nach hohen Fehlzeiten

Der Fall: Die Klägerin arbeitete als Monteurin. Der Arbeitgeber kündigte ihr im November 2024 personenbedingt wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten. In den 3 Jahren vor der Anhörung des Betriebsrats hatte die Beschäftigte jeweils deutlich mehr als 6 Wochen gefehlt. Auch die Entgeltfortzahlungskosten lagen in den maßgeblichen Zeiträumen über 6 Wochen. Der Arbeitgeber leitete zuvor ein BEM ein.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!