BEM ist für alle da!
Beachten Sie bitte, dass Ihr Dienstherr das BEM jedem Arbeitnehmer anbieten muss, der 6 Wochen AU innerhalb von 12 Monaten überschritten hat. Auf eine Schwerbehinderung oder Behinderung kommt es nicht an, auch wenn das BEM im SGB IX verankert ist (Bundesarbeitsgericht, 12.7.2007, Az. 2 AZR 716/06)! Das Verfahren wird zusammen mit dem Beschäftigten und mit Ihnen als Beschäftigtenvertreter, bei schwerbehinderten Kollegen auch mit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und dem Inklusionsamt, durchgeführt.