Recht und Urteile

Beim Desksharing sollten Sie aufmerksam sein!

Der Trend zum sogenannten Desksharing (Mitarbeiter verfügen nicht mehr über einen festen, eigenen Arbeitsplatz, sondern nutzen einen der jeweils freien Arbeitsplätze) verbreitet sich immer mehr. Im Hinblick auf die Ergonomie von Arbeitsplätzen gelten hier besondere Anforderungen, auf die Sie als Betriebsrat achten sollten.

Brigitte Ganzmann

01.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Bei einem festen eigenen Arbeitsplatz haben viele Kollegen z. B. die Sitzhöhe des Bürostuhls usw. an ihre Bedürfnisse angepasst. Beim Desksharing ist das in dieser Form nicht mehr möglich, da es keinen festen eigenen Bürostuhl ergibt.

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