RECHTLICHE GRUNDLAGE

Beim ASA ist das Gesetz ganz klar!

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) spielt eine zentrale Rolle für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kollegen am Arbeitsplatz. Als Betriebsrat sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf den ASA kennen und umsetzen. Doch welche gesetzlichen Grundlagen regeln den ASA und was sollten Sie tun, wenn der Arbeitgeber sich nicht an die Vorgaben hält? Ein Überblick mit Handlungstipps.

Brigitte Ganzmann

14.02.2025 · 2 Min Lesezeit

In Sachen ASA ist die gesetzliche Grundlage klar, denn Ihr Arbeitgeber hat die Pflicht zur Einrichtung eines ASA (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)), wenn er mehr als 20 Beschäftigte hat. Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl werden Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt. Neben den Teilnehmern (siehe Seite 2) legt das Gesetz noch die Aufgaben des ASA fest: So hat dieser die Aufgabe, über die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und mindestens 4-mal im Jahr zu tagen.

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