Schon im Vorfeld von Maßnahmen der Dienststellenleitung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz haben Sie als MAV ein Beteiligungsrecht. Gemäß § 26 Abs. 3 Nr. 7 MAVO gehört es nämlich zu Ihren allgemeinen Aufgaben als MAV, sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in Ihrer Einrichtung einzusetzen.
SCHWERPUNKTTHEMA
Beim Arbeitsschutz haben Sie als MAV starke Rechte
Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz kommen diverse Mitbestimmungsrechte für Sie als MAV in Betracht. So wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz selbst breit gefächert ist, so gibt es auch ein breites Spektrum an möglichen Mitbestimmungsrechten.