Der Fall: Ein Kommissaranwärter wehrt sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Entlassung wurde auf verschiedene Gründe gestützt. Unter anderem wurde ihm frauenfeindliches Verhalten vorgeworfen. Es gibt Berichte von Ausbildern und Kommilitonen (Kollegen und Kolleginnen in der Ausbildung), dass er sexistische Kommentare machte, Frauen herabwürdigte und sich respektlos gegenüber Kolleginnen äußerte.
BEAMTENRECHT
Bei frauenfeindlichen Äußerungen droht auch Beamten die Entlassung
Frauenfeindlichkeit ist nach wie vor ein gesellschaftliches Thema. Auch Beamte sind Teil der Gesellschaft. Und auch bei Beamten sind solche Tendenzen im Einzelfall festzustellen. Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hat dazu in einem am Tag vor dem Internationalen Frauentag bekannt gemachten Urteil klar Stellung bezogen (26.2.2025, Az. 1 K 796/22). Das Urteil stärkt auch Personalräten, die sich des Themas annehmen wollen oder müssen, den Rücken.