RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Bei fehlenden Kandidaten darf der Betriebsrat kleiner ausfallen

Das ist eine gute Nachricht für Betriebsratsgründer: Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann auch ein Betriebsrat mit weniger als den gesetzlich vorgesehenen Arbeitnehmern errichtet werden. Das entspreche dem Willen des Gesetzgebers, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich (24.4.2024. Az. 7 ABR 26/23).

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Zu wenige Kandidaten für die Betriebsratswahl

Arbeitnehmer wollten bei der Arbeitgeberin, der Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmern, einen Betriebsrat errichten. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus 7 Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei der im Frühjahr 2022 eingeleiteten Betriebsratswahl kandidierten nur 3 Arbeitnehmerinnen. Deshalb wurde ein Betriebsrat mit 3 Mitgliedern gewählt. Das wollte sich die Arbeitgeberin zunutze machen. Sie berief sich darauf, dass die Wahl nichtig sei. Beim Arbeitsgericht begehrte sie eine entsprechende Feststellung – allerdings ohne Erfolg.

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