WISSENSWERTES

Bei der Gleichstellung dürfen Frauen bevorzugt werden

Dienstgebende müssen Stellenausschreibungen immer geschlechtsneutral vornehmen, also alle Geschlechter (m/w/d) ansprechen. Bei der Suche nach einer Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein durfte aber zu Recht nur nach einer Frau gesucht werden (Bundesarbeitsgericht (BAG), 17.10.2024, Az. 8 AZR 214/23).

Maria Markatou

10.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Diskriminierung einer intergeschlechtlichen Person?

Der Fall: Ein Landkreis in Schleswig-Holstein suchte laut Ausschreibung eine Gleichstellungsbeauftragte. Der Landkreis richtete sich nur an Frauen. Es bewarb sich ein Hermaphrodit. Diese intergeschlechtliche Person hatte einen Master-of-Laws-Hochschulabschluss und war zuvor an 2 Universitäten mehrere Jahre im höheren Dienst beschäftigt gewesen. Die Person wurde eingeladen, genommen wurde aber eine Bewerberin.

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