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Bei der Bundespolizei können jetzt bis zu 196 Überstunden pro Jahr angespart werden

Das alte Bundeskabinett hat noch die Einführung von Langzeitarbeitskonten für Bundespolizei und Zollverwaltung beschlossen. Die neue Arbeitszeitverordnung ermöglicht es Vollzugsbeamten im Schicht- und Einsatzdienst, jährlich bis zu 196 Mehrarbeitsstunden anzusparen.

Maria Markatou

24.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Mit der Verordnung werden Sonderregelungen für Langzeitkonten von bestimmten Beamtinnen und Beamten in Vollzugsbereichen der Bundespolizei und der Zollverwaltung in der Arbeitszeitverordnung eingeführt. Die neuen Regelungen gelten für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, die im Schicht- oder Einsatzdienst tätig sind, sowie für im Schichtdienst tätige Beamtinnen und Beamte der Zollverwaltung mit vollzugspolizeilich geprägten Aufgaben. Die angesparten Stunden können die Beamtinnen und Beamten flexibel für längere Erholungsphasen oder zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nutzen. Damit trägt die Regelung den besonderen Belastungen des Schicht- und Einsatzdienstes Rechnung.

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