AKTUELLE URTEILE
Bei bewiesener Arbeitsunfähigkeit muss Ihr Dienstherr Entgeltfortzahlung leisten
Dass sich Mitarbeiter während einer laufenden Kündigungsfrist krankmelden, kommt oft vor. Deswegen werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) eines Gekündigten von der Rechtsprechung immer kritischer gesehen. Sehr oft wurden Urteile gefällt, dass Dienstherren hier keine Entgeltfortzahlung leisten müssen. Nicht aber in diesem Fall (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 18.11.2025, Az. 3 SLa 138/25).
Maria Markatou
12.12.2025
·
3 Min Lesezeit
Info: Beweislast Arbeitsunfähigkeit – Was muss welche Partei beweisen?
Einer vorgelegten AU-Bescheinigung kommt ein sehr hoher Beweiswert zu. Möchte die Dienststellenleitung diesen Beweiswert erschüttern, muss sie geeignete Indizien vortragen, z. B., dass die Bescheinigung passgenau auf das Ende der Kündigungsfrist ausgestellt ist (wie im Fall des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2023, Az. 5 AZR 137/23), oder dass der betroffene Mitarbeiter immer in den Ferien oder an Brückentagen krankfeiert. Der Mitarbeiter hat dann noch die Möglichkeit, zu beweisen, dass er wirklich arbeitsunfähig war (etwa indem er den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbindet oder ein entsprechendes Attest vorlegt). Gelingt ihm dies nicht, hält die Verweigerung der Entgeltfortzahlung der gerichtlichen Überprüfung stand.
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