AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen kommt es auf den Einzelfall an

Wie lang darf die Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis sein? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt: Es kommt auf den Einzelfall an (30.10.2025, Az. 2 AZR 160/24). Denn in einem befristeten Arbeitsverhältnis muss die vereinbarte Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer der Befristung stehen (§ 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)).

Friederike Becker-Lerchner

28.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Kündigung während der Probezeit

Der Fall: Die Arbeitnehmerin schloss mit ihrer Arbeitgeberin einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag ab. Arbeitnehmerin und Arbeitgeberin vereinbarten zudem, dass der Arbeitsvertrag mit den gesetzlichen Fristen kündbar sein sollte. Die ersten 4 Monate der Tätigkeit vereinbarten die Arbeitnehmerin und die Arbeitgeberin als Probezeit. Während dieser Zeit sollte das Arbeitsverhältnis mit 2-wöchiger Kündigungsfrist beendet werden können. Im letzten Monat der Probezeit kündigte die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin ordentlich. Die Arbeitnehmerin erhielt das Kündigungsschreiben am 10.12.2022. Letzter Arbeitstag sollte der 28.12.2022 sein.

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