Aktuelle Rechtsprechung für den Betriebsrat

Behandelnde Ärztin kann sachverständige Zeugin sein

Das passiert immer wieder: Der Arbeitgeber zweifelt eine vom Arbeitnehmer vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an. In einem solchen Fall kommt es immer wieder vor, dass der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachweisen muss. Das kann nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin durch die Vernehmung der behandelnden Ärztin als sachverständige Zeugin geschehen (19.3.2024, Az. 22 Ca 8667/23).

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Arbeitnehmerin meldet sich während der Kündigungsfrist krank

Der Fall: Die Arbeitnehmerin, eine Reinigungskraft, kündigte ihr Arbeitsverhältnis im Mai 2023 zum 15.6.2023. Zudem beantragte sie Urlaub in der Zeit der Kündigungsfrist, also zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses hin. Diesen lehnte der Arbeitgeber ab. 10 Tage später meldete sie sich dann arbeitsunfähig krank. Sie legte eine AU für die Zeit vom 22.5. bis zum 15.6.2023 vor. Der Arbeitgeber glaubte nicht, dass die Arbeitnehmerin tatsächlich arbeitsunfähig krank war. Er zweifelte die AU an und verweigerte der Arbeitnehmerin die Lohnfortzahlung für den Zeitraum. Zudem teilte er der Arbeitnehmerin am 2.6.2023 schriftlich mit, dass er aufgrund der zeitlichen Nähe von Kündigung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem zuvor beantragten Urlaub ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit habe.

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