Arbeitnehmerin meldet sich während der Kündigungsfrist krank
Der Fall: Die Arbeitnehmerin, eine Reinigungskraft, kündigte ihr Arbeitsverhältnis im Mai 2023 zum 15.6.2023. Zudem beantragte sie Urlaub in der Zeit der Kündigungsfrist, also zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses hin. Diesen lehnte der Arbeitgeber ab. 10 Tage später meldete sie sich dann arbeitsunfähig krank. Sie legte eine AU für die Zeit vom 22.5. bis zum 15.6.2023 vor. Der Arbeitgeber glaubte nicht, dass die Arbeitnehmerin tatsächlich arbeitsunfähig krank war. Er zweifelte die AU an und verweigerte der Arbeitnehmerin die Lohnfortzahlung für den Zeitraum. Zudem teilte er der Arbeitnehmerin am 2.6.2023 schriftlich mit, dass er aufgrund der zeitlichen Nähe von Kündigung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem zuvor beantragten Urlaub ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit habe.
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