Der Fall: Eine Mitarbeiterin war als Fachassistentin bei der Bundesagentur für Arbeit angestellt. Ihr Arbeitsverhältnis – so wie das weiterer Kolleg*innen – war zunächst „aus haushaltsrechtlichen Gründen“ befristet. Als der Arbeitgeber sah, dass dies nach der Rechtsprechung nicht haltbar war, entfristete er die Arbeitsverhältnisse. Später mussten wegen eines Personalüberhangs zahlreiche Mitarbeitende an eine andere Arbeitsagentur versetzt werden. Der Arbeitgeber suchte sich für diese Versetzung vor allem die „entfristeten“ Mitarbeitenden heraus. Zur Begründung gab er an, dies diene dem Betriebsfrieden.
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