Der Fall: Ein Arbeitnehmer hatte bei einem Logistikunternehmen einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Dieser wurde später bis zum 14. Februar 2023 verlängert. Im Sommer 2022 – also während das Arbeitsverhältnis lief – wurde der Beschäftigte in den Betriebsrat gewählt.
URTEIL
Befristeter Arbeitsvertrag läuft auch bei Mitgliedschaft im Personalrat aus
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein sachlich befristeter Arbeitsvertrag auch dann endet, wenn die/der Beschäftigte während der Laufzeit in den Betriebsrat gewählt wird. Wird jedoch nur wegen dieser Mitgliedschaft ein Folgevertrag verweigert, kann das rechtswidrig sein. Für Personalräte im öffentlichen Dienst gilt dieses Urteil entsprechend (18.6.2025, Az. 7 AZR 50/24).