AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Befristete Arbeitszeiterhöhung kann rechtswidrig sein

Befristete Erhöhungen der Arbeitszeit beschäftigen die Gerichte immer wieder. Denn die entsprechenden Abreden können Grenzen haben. So hat das Arbeitsgericht (ArbG) Köln in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung entschieden, dass Ihr Arbeitgeber einen sachlichen Grund benötigt, wenn er die Arbeitszeit eines unbefristet eingestellten Teilzeitmitarbeiters befristet um mindestens 25 % dauerhaft erhöht (ArbG Köln, 25.4.2024, Az. 8 Ca 423/24).

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Teilzeitbeschäftigter möchte seine Arbeitszeit erhöhen

Der Arbeitnehmer, ein bei der Stadt Köln als „Call-Center-Agent Bürgerdienste“ angestellter Mann, hatte die befristete Erhöhung seiner Arbeitszeit um 25 % beantragt.

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