Aktuelle Rechtsprechung

Befristete Arbeitszeiterhöhung kann rechtswidrig sein

Befristete Erhöhungen der Arbeitszeit beschäftigen die Gerichte immer wieder. Denn die entsprechenden Abreden können Grenzen haben. So hat das Arbeitsgericht (ArbG) Köln in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass Ihr Arbeitgeber einen sachlichen Grund benötigt, wenn er die Arbeitszeit eines unbefristet eingestellten Teilzeitmitarbeiters befristet um mindestens 25 % dauerhaft erhöht (25.4.2024, Az. 8 Ca 423/24).

Friederike Becker-Lerchner

15.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Teilbeschäftigter möchte seine Arbeitszeit erhöhen

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein bei der Stadt Köln als „Call-Center-Agent Bürgerdienste“ angestellter Mann, hatte die befristete Erhöhung seiner Arbeitszeit um 25 % beantragt. Die Stadt Köln bietet seit dem Jahr 2013 grundsätzlich nur unbefristete Teilzeit- und keine Vollzeittätigkeiten an. Den Kollegen werden stattdessen regelmäßig befristete Arbeitszeiterhöhungen angeboten. So gibt es nach Angaben der Stadt regelmäßig eine befristete Arbeitszeiterhöhung für Schulung und Einarbeitung. Danach erfolge meist eine auf 2 Jahre befristete Arbeitszeiterhöhung auf eine Vollzeitstelle. Würde sich ein Beschäftigter bewähren, sei eine unbefristete Vollzeitstelle möglich.

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