Diskriminierung und AGG

Beachten Sie diese Grundsätze

Diskriminierung bzw. deren Verhinderung geht uns alle an. Vor allem im Hinblick auf die Änderungen innerhalb von Europa, die Migranten und auch Flüchtlinge. Diskriminierung findet häufig auch am Arbeitsplatz statt. Um diese einzudämmen, wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffen. Bei dessen Umsetzung sind auch Sie gefragt. Dazu sollten Sie wissen, welche Beteiligungsmöglichkeiten Sie haben.

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Hier sind Sie zu beteiligen

Nach § 75 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und § 7 Abs. 1 AGG darf Ihr Arbeitgeber weder Sie noch Ihre Kollegen unzulässig benachteiligen. Zudem ist Ihr Arbeitgeber nach dem AGG verpflichtet, etwaigen Benachteiligungen von Kollegen durch andere Kollegen oder Außenstehende wie zum Beispiel Kunden oder Geschäftspartner mittels geeigneter Maßnahmen entgegenzuwirken.

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