WISSENSWERTES

BAG stärkt Equal-Pay-Grundsatz – der Vergleich mit einem Mann reicht!

Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Das sollte eigentlich klar sein. Schade, dass Frauen sich ihre Gleichstellung hier immer noch gerichtlich erstreiten müssen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 23.10.2025, Az. 8 AZR 300/24).

Maria Markatou

12.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Frau verlangte von ihrem Arbeitgeber die finanzielle Gleichstellung mit bestimmten männlichen Vergleichspersonen. Zur Begründung ihrer Ansprüche stützt sie sich unter anderem auf Angaben des Arbeitgebers in einem sogenannten Dashboard, das im Intranet der Erteilung von Auskünften nach dem Entgelttransparenzgesetz dient. Das Einkommen eines vergleichbaren männlichen Kollegen der gleichen Hierarchieebene lag über dem der Frau. Der Arbeitgeber bestritt die Vergleichbarkeit und führte eine Minderleistung der Frau an. Das Landesarbeitsgericht (LAG) wies die Klage ab, der Vergleich mit einem Mann reicht nicht. Die Frau aber gab nicht auf.

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