AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

BAG kippt Urlaubsberechnung nach Kalendertagen

Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen tatsächlich zu? Gerade bei Schichtarbeit und unterschiedlichen Dienstzyklen herrscht darüber immer wieder Unsicherheit. Der Urlaubsanspruch und dessen Erfüllung berechnet sich dabei auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall eines Notfallsanitäters (19.8.2025, Az. 9 AZR 216/24).

Friederike Becker-Lerchner

22.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmer arbeitet als Notfallsanitäter

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Notfallsanitäter, arbeitete bei einem Rettungsdienst. Der Arbeitgeber erbrachte seine Dienstleistungen ganzjährig. Und zwar 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!