AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
BAG kippt Urlaubsberechnung nach Kalendertagen
Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen tatsächlich zu? Gerade bei Schichtarbeit und unterschiedlichen Dienstzyklen herrscht darüber immer wieder Unsicherheit. Der Urlaubsanspruch und dessen Erfüllung berechnet sich dabei auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall eines Notfallsanitäters (19.8.2025, Az. 9 AZR 216/24).
Friederike Becker-Lerchner
22.12.2025
·
2 Min Lesezeit
Arbeitnehmer arbeitet als Notfallsanitäter
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Notfallsanitäter, arbeitete bei einem Rettungsdienst. Der Arbeitgeber erbrachte seine Dienstleistungen ganzjährig. Und zwar 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche.
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