Der Fall: Ein angestellter Gymnasiallehrer ist seit 2008 bei dem Land Berlin beschäftigt. Er war seit Juni 2021 als Fachleiter für die Sekundarstufe I tätig. Es galt eine Erprobungszeit. Vergütet wurde er nach der Entgeltgruppe (EG) 13 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Schulleiterin stellte am 7.12.2021 fest, dass er sich in der Erprobungszeit bewährt hatte. Am 21.1.2022 wurde ihm dies förmlich mitgeteilt.
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Automatische Höhergruppierung für Lehrer?
Werden Beschäftigten höherwertige Tätigkeiten übertragen, ist es nur folgerichtig, dass sie auch höher eingruppiert werden. Bei Lehrkräften mit Verbeamtungsvoraussetzungen ist das aber nicht so einfach (Bundesarbeitsgericht, 22.4.2026, Az. 4 AZR 95/25).