AKTUELLE RECHTSPRECHUNG

Automatische Höhergruppierung für Lehrer?

Werden Beschäftigten höherwertige Tätigkeiten übertragen, ist es nur folgerichtig, dass sie auch höher eingruppiert werden. Bei Lehrkräften mit Verbeamtungsvoraussetzungen ist das aber nicht so einfach (Bundesarbeitsgericht, 22.4.2026, Az. 4 AZR 95/25).

Maria Markatou

07.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein angestellter Gymnasiallehrer ist seit 2008 bei dem Land Berlin beschäftigt. Er war seit Juni 2021 als Fachleiter für die Sekundarstufe I tätig. Es galt eine Erprobungszeit. Vergütet wurde er nach der Entgeltgruppe (EG) 13 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Schulleiterin stellte am 7.12.2021 fest, dass er sich in der Erprobungszeit bewährt hatte. Am 21.1.2022 wurde ihm dies förmlich mitgeteilt.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!