Aktuelle Rechtssprechung für den Betriebsrat

Außertarifliches Gehalt muss nur wenig über dem Tarifgehalt liegen

Das Tarifrecht ist in einigen Bereichen sehr flexibel. So können die Tarifvertragsparteien festlegen, dass diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außertariflich beschäftigt sind, die Gehälter bekommen, die die höchste tarifliche Entgeltgruppe überschreiten. Ein bestimmter Mindestabstand zu den höchsten Tariflöhnen muss dabei nicht eingehalten werden. Es reicht vielmehr ein geringer Mindestabstand. Das hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich entschieden (23.10.2024, Az. 5 AZR 82/24).

Friederike Becker-Lerchner

06.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Entwicklungsingenieur fordert mehr Gehalt

Der Fall: Der Arbeitnehmer ist Mitglied der IG Metall und war bei seiner Arbeitgeberin als Entwicklungsingenieur tätig. Seit Juni 2022 wurde er auf Grundlage eines als außertariflich bezeichneten Arbeitsvertrags beschäftigt. In der Zeit von Juni 2022 bis Februar 2023 erhielt er eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von 8.212,00 €. Das Entgelt in der höchsten tariflichen Entgeltgruppe betrug hochgerechnet auf 40 Stunden pro Woche 8.210, 64 € brutto. Der Abstand zwischen dem höchsten Tarifgehalt und dem für den Arbeitnehmer geltenden außertariflichen Gehalt betrug also 1,36 €. Das hielt der Beschäftigte für zu wenig. Er forderte eine höhere Vergütung.

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