Arbeitnehmer gibt Kollegin Klaps auf den Po
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Außendienstmitarbeiter, war seit einem Jahr bei seinem Arbeitgeber beschäftigt, als es zu dem Zwischenfall kam, der eine außerordentliche Kündigung nach sich zog. In der Zeit der Beschäftigung war der Arbeitnehmer bereits wegen unangemessenen Verhaltens und Alkoholkonsums aufgefallen und abgemahnt worden. Anlass für die Kündigung seines Arbeitgebers war ein Ereignis auf einer Betriebsfeier: Er hatte einer Kollegin während einer Feier auf den Po geschlagen. Als diese sich wehrte, soll er sie an sich gezogen haben und ihr gesagt haben, dass sie das Verhalten als Kompliment verstehen solle. Der fristlos gekündigte Arbeitnehmer wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage, allerdings ohne Erfolg.
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