AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Außerordentliche Kündigung wegen Konsums von Kokain am Arbeitsplatz

Der Konsum von Kokain während der Arbeitszeit auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten dar. Dieser wichtige Grund berechtigt den Arbeitgeber, das jeweilige Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Das gilt auch bei einem nur dringenden Tatverdacht gegenüber einem Mitglied des Betriebsrats. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (6.5.2024, Az. 4 Sa 446/23).

Friederike Becker-Lerchner

28.04.2025 · 3 Min Lesezeit

Betriebsrat beim Schnupfen eines weißen Pulvers beobachtet

Ein freigestellter Betriebsrat, der seit dem Jahr 2022 bei seiner Arbeitgeberin, einem Logistikunternehmen, beschäftigt ist, wurde dabei beobachtet, wie er an seinem Schreibtisch ein weißes Pulver mit einer Karte zu einer Linie formte und mit einem Röhrchen durch die Nase konsumierte. Als ihn die Arbeitgeberin auf sein Verhalten ansprach, behauptete er, dass es sich um Schnupftabak gemischt mit Traubenzucker gehandelt habe.

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