Für Sie ist die Entscheidung wichtig, weil Sie bei der Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten auf die ordnungsgemäße Beteiligung achten sollten.
Urteil
Außerordentliche Kündigung wegen angeblicher Mitarbeiterabwerbung
Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund und das Einhalten strenger gesetzlicher Vorgaben voraus. Das Arbeitsgericht (ArbG) Arnsberg entschied, dass eine Kündigung wegen angeblicher Mitarbeiterabwerbung unwirksam sein kann, wenn der Arbeitgeber zu lange wartet (Urteil vom 31.03.2026, Az. 1 Ca 877/25).