URTEILE

Ausschluss von der Inflationsausgleichsprämie wegen einer Langzeiterkrankung

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hält es für zulässig, einen Arbeitnehmer von der Inflationsausgleichsprämie auszunehmen, weil dieser im gesamten Jahr keine Arbeitsleistung erbracht hatte, da er arbeitsunfähig erkrankt war (14.8.2024, Az. 10 Sa 4/24).

Maria Markatou

20.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war im gesamten Jahr 2023 arbeitsunfähig erkrankt. Andere Arbeitnehmer erhielten mit der Vergütung für März 2023 von der Arbeitgeberin eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 € netto. Der Arbeitnehmer war nun der Auffassung, ihm stehe auch eine Zahlung zu, obwohl er arbeitsunfähig gewesen sei.

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