URTEILE

Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte, dass der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie unwirksam ist (12.11.2024, Az. 9 AZR 71/24).

Maria Markatou

20.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Zwar dürfte sich für den Bereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst im Bund, den Ländern und den Kommunen die Problematik nicht stellen, da hier nur Voraussetzung war, dass überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestand. Aber in einer ganzen Reihe von Beteiligungsunternehmen der öffentlichen Hand wurden entsprechende besondere Tarifverträge geschlossen. Ist das der Fall, sollten Sie als Personalrat hier genau hinschauen und gegebenenfalls die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben darauf hinweisen.

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