Kündigung eines Mitarbeiters wegen angeblicher Minderleistung
Der Fall 1: Ein führender Mitarbeiter in einem großen Unternehmen erhielt eine Kündigung wegen angeblicher Minderleistung. Gegen diese Kündigung erhob er Kündigungsschutzklage. In dem Kündigungsschutzprozess beanspruchte der Mitarbeiter Auskunft vom Arbeitgeber über sämtliche zu seiner Person gespeicherten Daten. Der Arbeitgeber hielt dagegen und berief sich auf den Schutz berechtigter Interessen im Zusammenhang mit „Whistleblowern“. Darunter versteht man Personen, die Informationen zur Aufdeckung von Straftaten oder sonstigen Verstößen liefern. Der Arbeitgeber meinte, es müssten hier Personen geschützt werden, die Informationen über Verstöße des Klägers geliefert hätten.