RECHTSPRECHUNG

Auskunftsrecht als Mitarbeiter – das sagt die Rechtsprechung

Beschäftigte in Deutschland haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Das kann insbesondere bei Kündigungsschutzprozessen interessant sein und wird hier auch gerne geltend gemacht. Und wie immer gilt auch im Bereich Datenschutz: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Maria Markatou

09.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Kündigung eines Mitarbeiters wegen angeblicher Minderleistung

Der Fall 1: Ein führender Mitarbeiter in einem großen Unternehmen erhielt eine Kündigung wegen angeblicher Minderleistung. Gegen diese Kündigung erhob er Kündigungsschutzklage. In dem Kündigungsschutzprozess beanspruchte der Mitarbeiter Auskunft vom Arbeitgeber über sämtliche zu seiner Person gespeicherten Daten. Der Arbeitgeber hielt dagegen und berief sich auf den Schutz berechtigter Interessen im Zusammenhang mit „Whistleblowern“. Darunter versteht man Personen, die Informationen zur Aufdeckung von Straftaten oder sonstigen Verstößen liefern. Der Arbeitgeber meinte, es müssten hier Personen geschützt werden, die Informationen über Verstöße des Klägers geliefert hätten.

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