RECHT

Auskunftspflicht der Stadt zu Mobbingvorwürfen im Jugendamt – Verwaltungsgericht gibt Presse recht

Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Stadt Schwerte einer Lokalzeitung gegenüber Auskunft über Mobbingvorwürfe gegen eine frühere Führungskraft im Jugendamt erteilen muss (15.1.2026, Az. 15 L 2514/25).

Maria Markatou

20.02.2026 · 3 Min Lesezeit

Die Stadt hatte die Auskunft verweigert und sich dabei auf ein laufendes Disziplinarverfahren sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Führungskraft berufen. Das Gericht hob diese Einwände auf und verpflichtete die Verwaltung, die Fragen zu beantworten.

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