SCHWERPUNKTTHEMA

Ausbildung 2025: Überwachen Sie die Unterweisung der neuen Auszubildenden!

Nach den Sommerferien, in Bayern etwa in rund 2 Wochen, kommen die neuen Azubis. Diese müssen erst mal in den Dienst eingewiesen werden. Für viele ist es der erste Kontakt mit der Arbeitswelt. Diese Einweisung führen nicht Sie persönlich durch, sondern Ihr Dienstherr. Das heißt aber nicht, dass Sie untätig sein müssten. Denn Sie haben hier ein Überwachungsrecht bzw. eine Überwachungspflicht – die Azubis sind ja schließlich auch Beschäftigte in Ihrer Dienststelle.

Maria Markatou

11.08.2025 · 7 Min Lesezeit

Erteilen Sie dem jugendlichen Leichtsinn eine Abfuhr

Die meisten Unfälle passieren wegen mangelnder Erfahrung oder wegen Leichtsinns. Daher hat die Erstunterweisung besonderes Gewicht. Sie legt den Grundstein für die Sicherheit in Ihrer Dienststelle. Deshalb gibt es auch eine Vielzahl von Vorschriften, die Ihren Dienstherrn dazu verpflichten, die Mitarbeiter ausreichend und angemessen zu unterweisen. Sie finden entsprechende Regelungen im Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung und den Gefahrgutvorschriften.

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