Der Fall: Eine Arbeitnehmerin klagte erfolgreich gegen eine Kündigung durch ihre Arbeitgeberin. Hintergrund war ein tiefgreifender Konflikt mit dem Geschäftsführer. Dieser hatte sich der Klägerin gegenüber mehrfach sexistisch, respektlos und entwürdigend geäußert. Seine Worte und sein Verhalten überschritten jede Grenze eines respektvollen Umgangs.
ARBEITSRECHT
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Machtmissbrauch durch Geschäftsführer
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht mehr verpflichtet ist, ihr Arbeitsverhältnis fortzusetzen, nachdem der Geschäftsführer sie massiv sexistisch und herabwürdigend behandelt hat. Das Gericht sprach ihr eine hohe Abfindung zu – als Ausgleich und Genugtuung (9.7.2025, Az. 4 SLa 97/25).