Amtsführung

Aufgaben und Rechte des*der Vorsitzenden und der Stellvertretung

Sind Sie der*die Vorsitzende der MAV, haben Sie eine besondere Rolle. Ihm*Ihr sind nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz besondere Aufgaben zugewiesen. Vor allem aber vertreten Sie das Gremium nach außen und sind Ansprechpartner*in für den*die Arbeitgeber*in – allerdings immer im Rahmen der gefassten Beschlüsse.

Norbert Lypiak

01.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Beachten Sie: Der*Die Vorsitzende der MAV kann keinesfalls anstelle der MAV handeln oder gar für sie Entscheidungen fällen! In allen Beteiligungsangelegenheiten (Mitbestimmung, eingeschränkte Mitbestimmung, Mitberatung) hat immer das gesamte Gremium einen Beschluss zu fassen, den der*die Vorsitzende nach außen vertritt.

Auch wenn der*die Vorsitzende umfangreiche Aufgaben wahrzunehmen hat, heißt das nicht, dass er*sie alle wichtigen Aufgaben selber erledigen muss.

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