Beachten Sie: Der*Die Vorsitzende der MAV kann keinesfalls anstelle der MAV handeln oder gar für sie Entscheidungen fällen! In allen Beteiligungsangelegenheiten (Mitbestimmung, eingeschränkte Mitbestimmung, Mitberatung) hat immer das gesamte Gremium einen Beschluss zu fassen, den der*die Vorsitzende nach außen vertritt.
Auch wenn der*die Vorsitzende umfangreiche Aufgaben wahrzunehmen hat, heißt das nicht, dass er*sie alle wichtigen Aufgaben selber erledigen muss.
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