Das Thema Kosten ist ein Dauerbrenner in den Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Dabei ist es in § 40 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eigentlich klar geregelt. Danach hat Ihr Arbeitgeber die Kosten zu tragen, die durch Ihre Tätigkeit als Betriebsrat entstehen.
§ 40 BetrVG regelt die Kosten
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