AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Auch während Krankheit & Urlaub in diesem Fall Anspruch auf Zeitgutschrift
Müssen Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit eine besondere Arbeitskleidung tragen und legen sie diese im Betrieb an, gehört die dafür benötigte Zeit zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) setzten sich die Richter damit auseinander, ob Ihr Arbeitgeber die entsprechende Zeit auch vergüten muss, wenn die Kolleginnen oder Kollegen wegen Krankheit oder Urlaub überhaupt nicht arbeiten (BAG, 14.5.2025, Az. 9 AZR 215/24).
Friederike Becker-Lerchner
10.10.2025
·
1 Min Lesezeit
12 Minuten Zeitgutschrift fürs Umkleiden
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Rettungssanitäter, muss für seine Arbeit Schutzkleidung im Betrieb an- und ablegen. Nach dem anwendbaren Tarifvertrag werden ihm hierfür pro Arbeitsschicht 12 Minuten auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Der Tarifvertrag regelte zudem, dass bei Urlaub und Krankheit die jeweils dienstplanmäßig vorgesehene Arbeitszeit gutgeschrieben wird. Das nahm der Arbeitgeber zum Anlass, die Zeitgutschrift für das Umkleiden bei Urlaub und Krankheit nicht zu gewähren.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!